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Eigenrücknahme

Verkaufsverpackungen am "Point of Sale"




 
Die Verpackungsverordnung bietet Letztvertreibern von Verkaufsverpackungen die Möglichkeit, zur Rückerstattung der an ein Duales System gezahlten Entgelte. Dabei müssen die Verkaufsverpackungen von privaten Endverbrauchern beim Vertreiber am Ort der Abgabe (z. B. Supermärkte oder Betriebe der Systemgastronomie) zurückgenommen, auf eigene Kosten verwertet und mittels Mengenstromnachweis nachgewiesen werden.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass diese Verkaufsverpackungen selbst in Verkehr gebracht wurden oder Art, Form und Größe der im Sortiment geführten Verkaufsverpackungen entsprechen.

Veolia Umweltservice Dual stellt Unternehmen entsprechende Rücknahmekonzepte zur Verfügung, damit ein Erstattungsanspruch unter Einbeziehung eines unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden kann.

 

 

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