Suche in
Ansprechpartner

schließen [X]



Ansprechpartner in Ihrer Region

Wir sind ganz in Ihrer Nähe, bundesweit.


Ansprechpartner zu einem Thema


Standorte in Deutschland
Informationen zu den Niederlassungen »



Rohr- und Kanalservice
Notfall-Nummer »


Gelbe Säcke und Gelbe Tonne
Kostenlose Service-Hotline »

Kontakt

 

Verpackungsverordnung


Ins Leben gerufen wurde die Verpackungsverordnung, die in ausführlicher Form "Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen" heißt, bereits 1991. Zweck der Verordnung ist einerseits eine Vermeidung und Verringerung von Verpackungen, andererseits schreibt sie jedoch für bereits in Verkehr gebrachte Verpackungen Rücknahme- und Verwertungspflichten vor.

Sowohl das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und die EU-Verpackungsrichtline wurden von der Verpackungsverordnung geprägt. Die Verpackungsverordnung befasst sich dabei detaillierter und umfangreicher mit der Wiederverwendung von Verpackungen und stellt das Verursacherprinzip in den Mittelpunkt.

Durch diese Vorgaben soll der Wertstoffkreislauf für Sekundärrohstoffe verbessert und die Schonung von Primärrohstoffen gewährleistet werden. Inzwischen wurde die Verpackungsverordnung mehrfach den Erfordernissen, u. a. auch aufgrund der EU-Richtlinien, angepasst. Die 5. Novelle tritt zum 1. Januar 2009 Inkraft.


Link Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Link Verpackungsverordnung (Juris)

 

 

Was ist Veolia?
Gelbe Säcke und Gelbe Tonne

Rohr- und Kanalservice


Notruf Notfall-Nummer »

Regionale Suche

Ansprechpartner in
Ihrer Region

Wir sind ganz in Ihrer Nähe, bundesweit.