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Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz


Der Leitgedanke der Kreislaufwirtschaft ist, eingesetzte Rohstoffe über den reinen Lebenszyklus einer Ware hinaus zurück in den Produktionsprozess gelangen zu lassen. Dieser Grundsatz ist sowohl in der Verpackungsverordnung und als auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz berücksichtigt.

So sollen Abfälle grundsätzlich zuerst zu vermieden werden, erst danach gilt die Regelung einer stofflichen vor einer energetischen Verwertung. Im Fall von Produkten gilt also, soweit möglich auf Verpackungen zu verzichten und den unverzichtbaren Verpackungsanfall möglichst gering zu halten. Die Überlegungen basieren u. a. auf den einfachen Tatsachen, das Resourcen limitiert sind und damit nach einer Verbrennung bzw. Deponierung unwiederbringlich verbraucht sind.

Die Kreislaufwirtschaft nimmt deswegen den natürlichen Stoffkreislauf als Vorbild und versucht, durch intelligente Nutzung ohne Abfälle (zero waste) und ohne Emission (zero emission) Stoffe und Energie möglichst lange bzw. umweltverträglich und sozial sinnvoll zu verwenden.

Link Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Link Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Juris)

 

 

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